Arnstadt - Wenn Väter, aber auch Mütter, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können oder wollen, dann springt der Staat ein. War dies früher nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes der Fall, änderte der Bund dies im letzten Jahr auf das vollendete 18. Lebensjahr. Entsprechend mehr Kinder und Jugendliche profitieren jetzt davon.