Gewinnspiel Für Sonneberg ein Tourismusmagnet

In welchem Ort steht dieses Bauwerk? Die richtige Lösung hilft gegen Durst. Foto: Zitzmann

Das Bilderrätsel am Wochenende: Nur korrekte Lösungen lagen zur Malschenalm-Frage im Briefkasten der Redaktion.

 
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Die Malschenalm! Unter den zahlreichen Zuschriften zur vergangenen Rätselrunde wusste so mancher mit der Aufnahme die eine oder andere Anekdote zu verbinden, so Thomas Meurer: „Ich kannte es noch als Gaststätte mit einem Superausblick über Sonneberg bis in den Westen (dort über Neustadt hinweg, wo man als DDR-Kind sowieso nicht hinkonnte).“

Klaus Blümig weiß sogar die korrekte Adresse zu ergänzen – Sonneberg-Neufang, am Stadtberg 80 – und darüber hinaus etwas zur Historie: Die Almhütte wurde vom DAV Sektion Sonneberg 1925 eingeweiht. Derweil merkt Wolfgang Horn aus Judenbach an: „Früher war sie das Kinderferienlager der Piko bzw. des Spielwarenkombinates. Ein sehr schönes Objekt. Leider ist es keine Gaststätte mehr. Für Sonneberg wäre es ein Touristenmagnet.“

48 Mails und ebensoviele Postkarten haben die Redaktion erreicht. Wie immer wurde alles gut durchgemengt, auf dass beim Griff in die virtuelle Lostrommel dann Katharina Baumann aus Sonneberg zur Gewinnerin gezogen wurde.

Herzlichen Glückwunsch. Frau Baumann darf sich über einen Gutschein über einen Freikasten aus dem Sortiment der Heimatbrauerei Gessner freuen. Der Umschlag liegt jederzeit zur Abholung in den Räumen der Lokalredaktion bereit.

Bei markanten Gebäuden soll es auch in der aktuellen Rätsel-Ausgabe bleiben. Gefragt ist nach dem Ort, in dem das abgebildete Ensemble zu finden ist.

Vorschläge sind, wie gewohnt, erbeten per Post an Freies Wort Lokalredaktion, Bahnhofstraße 60 in 96515 Sonneberg, per Fax an (0 36 75) 89 38 34 oder per E-Mail an gewinn-son@freies-wort.de. Nur korrekte Einsendungen, die bis Freitag, 10. Mai, 12 Uhr in der Redaktion vorliegen, schaffen es in den Lostopf. Zu gewinnen gibt’s wie immer einen Gessner-Gutschein.

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Informationspflichten über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter https://www.insuedthueringen.de/mehr/recht/agb/ in der Rubrik „Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (…)“ einsehen.

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