Dass ein Staatsanwalt vor Gericht auf eine milde Strafe plädiert, kommt nicht allzu oft vor. „Verwarnung mit Strafandrohung“, heißt das im Juristen-Deutsch, was Staatsanwalt Jochen Grundler in seinem Plädoyer am Dienstag als eine Art „Geldstrafe auf Bewährung“ übersetzte. Und was dann auch zum Urteil wurde. Dabei ging es in dem Verfahren am Amtsgericht Suhl immerhin um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung – geschehen bei dem schweren Bobunfall auf der Oberhofer Bob- und Rodelbahn im Februar vorigen Jahres. Das Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft dafür vor.