Meinung zur Thüringen-Wahl Merkels Amtsmissbrauch
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch Angela Merkels Beitrag zur Thüringen-Wahl 2020 zum unverzeihlichen Vorgang erklärt. Rückgängig gemacht werden muss er aber nicht. Die AfD freut sich über das ansonsten folgenlose Urteil, die anderen Parteien greinen. Was in dem Streit untergeht: Der Schaden, den die Kanzlerin damals angerichtet hat, ist nicht zu beheben. In vielen Köpfen wird dieses Bild bestand haben: In Deutschland kann eine Bundeskanzlerin Wahlen rückgängig machen und frei entscheiden, wer Ministerpräsident eines Landes sein darf. Und sie darf das sogar von Afrika aus verlangen. 15.06.2022