EuGH-Urteil Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern
Amazon lässt auch andere Händler über seine Plattform verkaufen, und lagert für sie Waren in seinen Logistikzentren. Verstoßen die Artikel dabei gegen Markenrechte, kann die Plattform nichts dafür, entschied der Europäische Gerichtshof. 02.04.2020