Erfurt - In Thüringen ist während des Teil-Lockdwns zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch Individual-, Leistungs- sowie Profi- und Schulsport erlaubt. Die neue, am heutigen Montag in Kraft tretende Corona-Schutzverordnung des Freistaates sieht aber wie am vergangenen Mittwoch von Bund und Ländern beschlossen einen fast vollständigen Stillstand des Sportbetriebes bis mindestens Ende November vor.