Erfurt Die Zeit drängt

Die Annullierung der Saison im Thüringer Fußball ist nichtig. Somit wird es wohl doch noch Aufsteiger geben. Entscheiden muss nun der TFV-Vorstand.

 
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Erfurt - Am Dienstagabend befasste sich das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in der Geschäftsstelle mit der Beschwerde des FC Gebesee 1921 gegen den Beschluss Nr. 4 des Außerordentlichen Verbandstages (AOVT) vom 18. Juli zur Annullierung der Saison 2019/2020 (wir berichteten).

22 Vereine

Diese 22 Vereine hatten Beschwerde gegen die Annullierung der Saison eingelegt:

FC Gebesee 1921, FSV 06 Ohratal, SV Schmölln, FC Thüringen Weida, TSG Bau Saalfeld/Remschütz, SV Erfurter Kickers, SV Fortuna Ermstedt, SSV Udersleben, VfL Ellrich, SV Germania Heringen, VfB Apolda, FC Eisenach, FC Erfurt-Nord, SV 1911 Dingelstädt, SG Wachsenburg-Haarhausen, SG Eintracht 62 Obernissa, VfB Pößneck, Sportfreunde Elxleben, SV BW Niederpöllnitz, SV Kali Unterbreizbach, VfB Beberstedt, SV Einheit Altenburg


Nach mehr als 75 Minuten mündlicher Verhandlung kam das Sportgericht dann zu folgender Entscheidung: Es wird festgestellt, dass der Beschluss Nr. 4 des AOVT vom 18.07.2020 nichtig ist und gegenüber dem FC Gebesee keine Wirkung entfaltet. Es wird festgestellt, dass der Beschluss Nr. 4 des AOVT vom 18.07.2020 aufgrund seiner Nichtigkeit auch in Bezug auf alle ansonsten von diesem Beschluss Betroffenen keine Wirkung entfaltet, unabhängig davon, ob von diesen Rechtsmittel eingelegt wurden oder nicht.

Der TFV wird beauflagt, eine andere, die Rechtsauffassung des Sportgerichts berücksichtigende Regelung zur Wertung der Saison 2019/2020 für den Punktspielbetrieb des Erwachsenenbereiches zu treffen.

Die Kosten trägt der TFV. Die eingezahlten Rechtsmittelgebühren sind dem FC Gebesee zu erstatten. Da eine Verhandlung mit allen Vereinen aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte, fand diese mit dem FC Gebesee, dem ersten Verein, welcher Beschwerde eingelegt hatte, statt.

In einer kurzen Begründung nannte das Sportgericht die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als entscheidend für das Urteil. Alle 22 Vereine waren zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs Tabellenführer in ihren jeweiligen Spielklassen und waren davon ausgegangen, dass wie in allen anderen Landesverbänden, welche sich für einen Saisonabbruch entschieden hatten, die Quotienten-Regelung zur Anwendung kommt und man in die nächst höhere Spielklasse aufsteigt.

Freude in Unterbreizbach

Weiterer gleichlautender Tenor der Begründungen fast aller Beschwerden war zudem, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliege, da der TFV mit dem Aufstieg des FC An der Fahner Höhe in die Oberliga eine Ausnahme zugelassen habe. Zudem sei es im Nachwuchsbereich den Erstplatzierten nach dem Saisonabbruch durch die Anwendung der Quotienten-Regelung möglich, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen.

In der Verhandlung wurde durch den Kläger ausdrücklich betont, dass es ihm nicht um die Aufstiegsmöglichkeit des FC An der Fahner Höhe gehe, sondern dass man speziell die unterschiedliche Bewertung zwischen dem Nachwuchs- und dem Männerbereich nicht nachvollziehen könne.

Das Urteil vom Dienstag sorgte beim SV Kali Unterbreizbach für Erleichterung. "Natürlich wollen wir gern aufsteigen und hoffen nun, dass wir das auch dürfen", sagte Klaus Führer, Vorsitzender des SV Kali, auf Nachfrage. Der Tabellenführer der Kreisliga Westthüringen, Staffel 2, war der einzige Verein aus Südthüringen, der Beschwerde eingereicht hatte. Die "Hängepartie bei TFV" sorge an der Basis für Unsicherheit, erklärte Führer: "Beispielsweise kann unser Trainer möglichen Neuzugängen gar nicht sagen, in welcher Klasse wir spielen."

Der Ball liegt nun wieder beim TFV-Vorstand, der schnell eine verbindliche Entscheidung fällen muss. Denn die Zeit drängt. Nach schriftlicher Zustellung der Urteilsbegründung bleiben Verband und den 22 Vereinen eigentlich eine Sieben-Tage-Frist zum Widerspruch. ger/ts

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