Freude in Unterbreizbach
Weiterer gleichlautender Tenor der Begründungen fast aller Beschwerden war zudem, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliege, da der TFV mit dem Aufstieg des FC An der Fahner Höhe in die Oberliga eine Ausnahme zugelassen habe. Zudem sei es im Nachwuchsbereich den Erstplatzierten nach dem Saisonabbruch durch die Anwendung der Quotienten-Regelung möglich, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen.
In der Verhandlung wurde durch den Kläger ausdrücklich betont, dass es ihm nicht um die Aufstiegsmöglichkeit des FC An der Fahner Höhe gehe, sondern dass man speziell die unterschiedliche Bewertung zwischen dem Nachwuchs- und dem Männerbereich nicht nachvollziehen könne.
Das Urteil vom Dienstag sorgte beim SV Kali Unterbreizbach für Erleichterung. "Natürlich wollen wir gern aufsteigen und hoffen nun, dass wir das auch dürfen", sagte Klaus Führer, Vorsitzender des SV Kali, auf Nachfrage. Der Tabellenführer der Kreisliga Westthüringen, Staffel 2, war der einzige Verein aus Südthüringen, der Beschwerde eingereicht hatte. Die "Hängepartie bei TFV" sorge an der Basis für Unsicherheit, erklärte Führer: "Beispielsweise kann unser Trainer möglichen Neuzugängen gar nicht sagen, in welcher Klasse wir spielen."
Der Ball liegt nun wieder beim TFV-Vorstand, der schnell eine verbindliche Entscheidung fällen muss. Denn die Zeit drängt. Nach schriftlicher Zustellung der Urteilsbegründung bleiben Verband und den 22 Vereinen eigentlich eine Sieben-Tage-Frist zum Widerspruch. ger/ts