Wirtschaft Urteil: "Made in Germany" für Kondome aus dem Ausland unzulässig
Redaktion 29.01.2013 - 15:21 Uhr
Hamm/Arnstadt - Für ein Kondom, das zum Großteil im Ausland produziert worden ist, ist die Werbung "Made in Germany" unzulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm veröffentlichte am Dienstag ein entsprechendes Urteil und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld.
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