Wirtschaft Ohne Internet: Kunde hat Ersatzanspruch

Wenn der Internet-Anschluss ausfällt, gibt lange Gesichter. Nun haben Betroffene einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Foto: Frank Rumpenhorst

Internet ist genauso wichtig wie Autofahren, meint der BGH. Deshalb gibt es Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist. Viel Geld dürfte das aber nicht werden.

 
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