Wirtschaft
Neuerungen 2019 in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität
Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität eine Reihe von Neuerungen.
Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität eine Reihe von Neuerungen.
Strengere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung
Nach der Wiedereinführung der Abgasmessung am Auspuff im Rahmen der Hauptuntersuchung im Jahr 2018, der so genannten Endrohrmessung, werden jetzt auch strengere Grenzwerte für die Emissionen eingeführt. Ab 1. Januar 2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei Dieselfahrzeugen als auch bei Benzinern niedrigere Grenzwerte: maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern. Neben Pkw fallen auch Nutzfahrzeuge unter die Neuregelung. Für die Durchführung der Messungen im Rahmen der Abgasuntersuchung werden auch höhere Anforderungen an die Messgeräte gestellt.
Akustisches Warnsignal bei neuen Elektrofahrzeugen
Der Einbau eines akustischen Warnsignals mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird ab 1. Juli 2019 bei neu zugelassenen Elektrofahrzeugtypen Pflicht. Die Geräusche sollen Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Sehbehinderung auf die sehr leisen Elektrofahrzeuge aufmerksam machen. Die akustische Warneinrichtung muss beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Ton mit mindestens 56 dB(A) bis maximal 75 dB(A) erzeugen. Ab Sommer 2021 gelten die Vorschriften dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - inklusive Nutzfahrzeugen und Bussen.
Verpflichtende RDE-Messung bei der Typgenehmigung
Die Abkürzung RDE steht für "Real Driving Emissions". Beim RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter, Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren zugelassen. Ab dem 1. September 2019 ist er für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend, sowohl für Benziner als auch für Diesel.
Besserer Brandschutz in Bussen
Ab dem 10. Juni 2019 gelten für die Erstzulassung von Omnibussen neue Ausstattungsvorschriften. Ziel ist es, den Brandschutz für die Fahrgäste zu verbessern. Wichtigste Neuerung ist der verpflichtende Einbau eines Löschsystems im Motorraum von Neufahrzeugen. Zudem müssen die Dachluken als möglicher Fluchtweg vergrößert sowie die Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Notausstiege verbessert werden.
Neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene
Ab 1. Januar 2019 gelten einige neue Vorschriften für Gefahrguttransporte auf Straßen (ADR) und Schienen (RID). Die Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni 2019. Die Neuerungen betreffen beispielsweise den Transport von beschädigten oder defekten Lithium-Batterien, die Einführung von neuen Gefahrgut-Nummern für "Gefahrstoffe" in Gegenständen und Geräten sowie Vereinfachungen bei der Kategorisierung "ätzender Stoffe" durch Anwendung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP).
Erstzulassung und Ummeldung per iKfz
Die digitale Kfz-Zulassungsstelle soll endlich Realität werden. Bisher können Fahrzeughalter über die Portale der Kommunen ihren Wagen nur außer Betrieb nehmen lassen und im selben Zulassungsbezirk wieder zulassen. Künftig sollen Autobesitzer neue und gebrauchte Fahrzeuge online auch anmelden und ummelden, bei einem Umzug die Adresse ändern oder bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme beantragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge über die seit 2015 ausgegebenen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode verfügen. Für die Identifikation im Internet ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Funktion und Lesegerät notwendig. Die Einführung der neuen Online-Services ist für das Jahr 2019 angekündigt, einen genauen Termin gibt es aber noch nicht.
Fahrverbote
Diese Städte sind 2019 voraussichtlich von Diesel-Fahrverboten betroffen: Stuttgart: ab Januar 2019 für Auswärtige, ab April für Stuttgarter Frankfurt: voraussichtlich Februar 2019 Köln und Bonn: April 2019 Berlin: spätestens Juni 2019 Darmstadt: Mitte 2019 Essen: 1. Juli 2019 Gelsenkirchen: 1. Juli 2019 Informationen zur genauen Ausgestaltungen der Fahrverbotszonen und der davon betroffenen Fahrzeuge gibt es unter www.adac.de/abgas.
Fahrverbote im Ausland
Im Großraum Paris dürfen ab Mitte 2019 keine alten Dieselfahrzeuge mehr fahren, die vor 2001 registriert wurden. Madrid hat bereits im November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet. Künftig sollen nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung ins Zentrum fahren dürfen. Ein absolutes Fahrverbot soll für Benziner, die vor dem Jahr 2000, und Diesel, die vor 2006 zugelassen wurden, gelten. Brüssel verschärft die Zufahrtsbeschränkungen in seiner Umweltzone ab Januar.
Steuerfreies Jobticket
Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket beschlossen. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen werden. Bisher musste die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber für den ÖPNV versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Wer sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent versteuern müssen. Diese Regelungen sollen für Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung
Mit der Neuauflage der "Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird 2019 eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in Deutschland umgesetzt. Benzin, Diesel und gasförmigen Kraftstoffen wird eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein Quadrat und gasförmigen Kraftstoffen eine 90-Grad-Raute. Innerhalb der Form wird die Sorte angezeigt. Sowohl in den Tankdeckeln und Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfsäulen und -pistolen sollen die Zeichen zu finden sein. Sind die Symbole und Sorte an Auto und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.
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17.02.2019 Zella-Mehlis
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