Wirtschaft Kündigung wegen unterschlagenen Pfandbons ungültig

Von Fabian Wahl

Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons verworfen. Die unter dem Spitznamen Emmely bekannt gewordene Berlinerin war deswegen nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden.

 
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