Bad Salzungen/Schmalkalden Klagt die VR Bank gegen ihre Aufseher?

War einer der Steine des Anstoßes für die Sonderprüfung der Bafin: Stefan Effenberg steht seit Jahren im Dienst der VR Bank Bad Salzungen/Schmalkalden, berät sie bei ihren Geschäften im Spitzenfußball. Archivfoto: fotoart-af.de Quelle: Unbekannt

Im Juli hatte sich die VR Bank Bad Salzungen/Schmalkalden mit einem gefeuerten Manager auf einen Vergleich geeinigt. Dieser hatte die Bank vor zuvor bei der Finanzaufsicht angeschwärzt.

 
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Bad Salzungen/Schmalkalden - Im Juli hatte die VR Bank Bad Salzungen/Schmalkalden wahrscheinlich noch gehofft, die Schatten der Vergangenheit endlich abschütteln zu können. Nach mehr als zwei Jahren hatte sich die Bank mit ihrem ehemaligen Manager und Prokuristen Frank S. vor dem Arbeitsgericht Suhl auf einen Vergleich geeinigt. Nach mehr als zwei Jahren.

Der Mann war gegen seine Kündigung vorgegangen. Der Prozess hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt, weil es das erste Arbeitsgerichtsverfahren hätte werden können, in dem ein Richter hätte darüber entscheiden müssen, ob sogenannte Whistleblower besonderen Kündigungsschutz genießen.

Denn kurz vor seiner Entlassung hatte Frank S. seinen Arbeitgeber bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angezeigt. Weil ihm gewisse Geschäfte seiner Bank komisch vorkamen, wie er auch während des Gerichtsverfahrens mehrfach erklärte. Immobiliengeschäfte in Erfurt zum Beispiel. Oder die Verpflichtung des ehemaligen Spitzenfußballers Stefan Effenberg. Mit seiner Aussage bei der Bafin hatte Frank S. eine Lawine ins Rollen gebracht. Die Finanzaufsicht veranlasste eine Sonderprüfung bei der Bank durch Prüfungsgesellschaft Ernst & Young und gab der Staatsanwaltschaft einen Tipp. Die Folge: Hausdurchsuchungen bei der Bank und ihren Managern. Kosten in Millionenhöhe für die Sonderprüfung. Denn diese hatte zwar die Bafin bestellt, stellte sie aber der Bank in Rechnung.

Die Bank hatte im Arbeitsgerichtsverfahren stets betont, dass Frank S. Anzeige bei der Bafin nicht der Kündigungsgrund gewesen sei. Von dieser habe man erst später erfahren, als die Prüfer in Bad Salzungen und Schmalkalden längst Akten beschlagnahmt hatten. Schon lange liegt der Prüfbericht von Ernst & Young vor. Da es sich dabei um die gleiche Gesellschaft handelt, die auch bei Wirecard angeblich nie Versäumnisse in den Geschäftsberichten gefunden haben will, kann man an dessen Wert durchaus zweifeln.

Aber auch zwei weitere, von der Bank in Auftrag gegebene Gutachten bescheinigen der Südthüringer Bank eine weiße Weste. Alle untersuchten Geschäfte seien nicht zu beanstanden gewesen.

Die Hoffnung, mit dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht das Kapitel nun abschließen zu können, scheint für die Bank jedoch in weite Ferne gerückt. Für den 17. Oktober hat sie zu einer Generalversammlung eingeladen. Auf die Messe nach Erfurt, um in Corona-Zeiten auch die Abstandsregeln unter den mehreren Hundert erwarteten Anteilseignern einhalten zu können.

Auf der Tagesordnung findet sich auch der schwer verständliche Punkt 9. Irgendwie scheint es noch einmal um die Bafin-Sache zu gehen. Denn dort heißt es: "Bericht zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bank und Feststellungen der letzten Sonderprüfung der Bafin und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen iS "Whistleblowing" und Beratung bzw. Beschlussfassung über die Verfolgung etwa sich daraus gegenüber dem Vorstandsmitglied Herrn Stefan Siebert ergebender Regressansprüche bzw. Verzicht auf deren Geltendmachung".

Auf die Nachfrage, was genau sich hinter diesem Tagesordnungspunkt verbirgt, antwortet Bank-Sprecher Mike Helios ausweichend: "Genau das, was dieser Tagesordnungspunkt sagt - warten wir doch die Generalversammlung ab."

Nur so viel wird deutlich: Die Bank geht nach wie vor davon aus, dass für die Sonderprüfung der Bafin eine Rechtsgrundlage fehlte. Denn nach Darstellung der Bank schickte die Finanzaufsicht ihre Ermittler allein auf Grundlage der Aussage von Frank S. los. Ohne vorherige eigene Ermittlungen, ob dessen Vorwürfe denn stichhaltig sind. Auf die Nachfrage, ob die Genossenschaftler am 17. Oktober unter Tagesordnungspunkt 9 einer Klage der Bank gegen die Bafin Grünes Licht geben sollen, will Helios - mit Verweis auf die kommende Generalversammlung - keinen weiteren Kommentar abgeben.

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