Die Hoffnung, mit dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht das Kapitel nun abschließen zu können, scheint für die Bank jedoch in weite Ferne gerückt. Für den 17. Oktober hat sie zu einer Generalversammlung eingeladen. Auf die Messe nach Erfurt, um in Corona-Zeiten auch die Abstandsregeln unter den mehreren Hundert erwarteten Anteilseignern einhalten zu können.
Auf der Tagesordnung findet sich auch der schwer verständliche Punkt 9. Irgendwie scheint es noch einmal um die Bafin-Sache zu gehen. Denn dort heißt es: "Bericht zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bank und Feststellungen der letzten Sonderprüfung der Bafin und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen iS "Whistleblowing" und Beratung bzw. Beschlussfassung über die Verfolgung etwa sich daraus gegenüber dem Vorstandsmitglied Herrn Stefan Siebert ergebender Regressansprüche bzw. Verzicht auf deren Geltendmachung".
Auf die Nachfrage, was genau sich hinter diesem Tagesordnungspunkt verbirgt, antwortet Bank-Sprecher Mike Helios ausweichend: "Genau das, was dieser Tagesordnungspunkt sagt - warten wir doch die Generalversammlung ab."
Nur so viel wird deutlich: Die Bank geht nach wie vor davon aus, dass für die Sonderprüfung der Bafin eine Rechtsgrundlage fehlte. Denn nach Darstellung der Bank schickte die Finanzaufsicht ihre Ermittler allein auf Grundlage der Aussage von Frank S. los. Ohne vorherige eigene Ermittlungen, ob dessen Vorwürfe denn stichhaltig sind. Auf die Nachfrage, ob die Genossenschaftler am 17. Oktober unter Tagesordnungspunkt 9 einer Klage der Bank gegen die Bafin Grünes Licht geben sollen, will Helios - mit Verweis auf die kommende Generalversammlung - keinen weiteren Kommentar abgeben.