Wirtschaft Gericht sieht Gesetzgeber bei Leiharbeit in der Pflicht
Redaktion 10.12.2013 - 17:02 Uhr
Der erwartete Paukenschlag blieb aus: Das Bundesarbeitsgericht hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen. Die Richter spielen den Ball der Politik zu.
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