Wirtschaft Gericht sieht Gesetzgeber bei Leiharbeit in der Pflicht

Die Leiharbeit ist laut einer IAB-Studie nur für wenige Menschen eine Brücke in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Foto: dpa

Der erwartete Paukenschlag blieb aus: Das Bundesarbeitsgericht hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen. Die Richter spielen den Ball der Politik zu.

 
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