Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BHG) hat die seit gut 40 Jahren bestehende Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis aufgehoben - zumindest soweit es die Endkunden betrifft. Eine allein an die Ölpreise gebundene Preisentwicklung benachteilige die Verbraucher unangemessen, erklärte das Gericht gestern in Karlsruhe.
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