Wirtschaft Fettnäpfchen warten in der Probezeit
Von Andreas Thieme 13.04.2010 - 00:00 Uhr
Heidelberg/Berlin - Wenn die Probezeit erst einmal überstanden ist, dann kann man sich des neuen Jobs endlich vergleichsweise sicher sein. Während der Probezeit darf der Chef zum Beispiel einen Lehrling ohne Angabe von Gründen jederzeit fristlos kündigen.
Unsere Premium-Welt