Wirtschaft Enterbte Kinder bekommen mehr

Karlsruhe - Enterbte Kinder können künftig höhere Pflichtteilszahlungen erwarten, wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern seine Rechtsprechung geändert und den Wert der Lebensversicherung höher angesetzt als bisher.

 
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