Wirtschaft Ein-Euro-Jobs: Mit Klage gescheitert

Von Jens Voigt

Erfurt – Selbst bei Zweifeln an der Zulässigkeit so genannter Ein-Euro-Jobs entsteht daraus noch kein Anspruch auf einen regulären Arbeitsvertrag. Zu diesem Beschluss kam der Fünfte Senat des Erfurter Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in einem Revisionsverfahren.

 
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