Der neue Bußgeld-Katalog der Bundesregierung enthält die Regelsätze für Einzelverstöße und ist an die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angehängt. Dieses enthält eine Verdoppelung des rechtlich in Extremfällen möglichen Strafrahmens für Alkohol und Drogen am Steuer auf 3000 Euro und für sonstige gravierende und vorsätzlich begangene Verstöße auf 2000 Euro.
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