Wirtschaft Bundesrichter: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
Redaktion 25.04.2018 - 16:28 Uhr
Sie arbeiten, wenn die meisten Menschen noch schlafen: Zeitungszusteller. Das rechtfertigt nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter einen erhöhten Nachtzuschlag. An einer anderen Regelung rütteln sie aber nicht.
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