Wirtschaft Arbeitsgericht: Gewerkschaften dürfen auf dem Betriebsgelände streiken

Verdi kämpft seit 2013 um einen Tarifvertrag für die rund 16.000 Beschäftigten von Amazon in Deutschland - bislang erfolglos. Foto: Guido Kirchner/Symbolbild

Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen.

 
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