Beitragsbemessungsgrenze: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden 2008 Monatseinkommen bis zu einer Höhe von 3.600 Euro zur Berechnung der Beiträge herangezogen (2007: 3.562,50 Euro). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sinkt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.550 Euro auf 4.500 Euro.
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