Thüringen Zu betrunken für „Wetten, dass . . .“

Seit Jahren läuft im Deutschen Fernsehen eine beliebte Sendung mit dem Titel „Wetten, dass...“. Hier können lustige Wetten mit Prominenten abgeschlossen werden. Dass dieses Format auch ohne Prominenz und Öffentlichkeit ankommt, zeigt ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen.

 
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