"Rechte Hand, rechtes Ohr": Im amtlichen Stammeldeutsch steht der Tatbestand schwarz auf weiß unter der Rubrik "Bemerkungen" im Polizei-Protokoll. Beweismittel sind die "Betroffenenangaben", Zeugen ein Polizeihauptmeister X und eine Polizeiobermeisterin Y.
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