Ob ein tödlicher Fenstersturz vor drei Jahren in Altenburg ein Unfall oder ein Verbrechen war, steht im Mittelpunkt eines Prozesses, der am Dienstag vor dem Landgericht Gera begonnen hat. Angeklagt sind zwei 57 und 58 Jahre alte Männer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, bei einem Zechgelage während eines Streits in einer Wohnung in Altenburg die später Getötete geschlagen und getreten zu haben. Wie der Abend dann endete, ist bislang ungeklärt. Sicher ist nur, dass die 1959 Geborene am Ende des Tages tot war.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück, sie hätten das Opfer schwer misshandelt. Der 58 Jahre alte Beschuldigte räumte ein, der Frau ein paar kräftige Ohrfeigen verpasst zu haben. Sein 57 Jahre alter Mitangeklagter erklärte, er habe ihr einmal ins Gesäß getreten. Die Frau habe sie zuvor in einem Streit schwer beleidigt.

Wie es dann zu dem Fenstersturz kam, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Der 57-Jährige sagte aus, die Frau habe auf dem Fenstersims gesessen und ihn noch «angegrinst», bevor sie den Halt verloren und aus dem zweiten Stock in die Tiefe gestürzt sei. Allerdings hatte der Inhaber der Wohnung bei der Polizei ausgesagt, der heute 58-jährige Angeklagte habe das Opfer aus dem Fenster geworfen, der 57-Jährige noch auf die Frau eingetreten. Der Mann kann voraussichtlich nicht als Zeuge im Verfahren gehört werden.

Dass das Verfahren überhaupt am Landgericht Gera landete, ist auf ein Gutachten eines Rechtsmediziners zurückzuführen. Dieser hatte im Rahmen eines ersten Prozesses vor dem Amtsgericht Altenburg erklärt, es könne sein, dass die tödlichen Verletzungen dem Opfer bereits vor dem Fenstersturz zugefügt wurden. Dies würde die Annahme der Staatsanwaltschaft unterstützen, dass es vor dem Sturz aus dem Fenster zumindest schwere Misshandlungen gegeben hat. Dies verneinten die beiden Angeklagten jedoch.

Richter Uwe Tonndorf machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass auch eine Verurteilung über die bislang vorgetragenen Anklagen möglich sei. Die Staatsanwaltschaft geht von schwerer und gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge aus. Tonndorf erklärte, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich wäre. Mordmerkmal könnte die Absicht gewesen sein, eine vorangegangene Straftat zu verdecken. Ob es dazu komme, hänge vom Ausgang der Beweisaufnahme ab. Diese könnte sich in die Länge ziehen: Das Landgericht hat noch Termine bis in den Februar hinein angesetzt. dpa