Thüringen Tochter an Bekannten "vermietet": Fünf Jahre Haft für Mutter

Vergehen sich Freunde oder Angehörige an einem Kind, sind oft auch Geschwister gefährdet, Opfer zu werden. Foto: Patrick Pleul

Der Fall erschütterte auch erfahrene Juristen: Ihre eigene Tochter hat die Frau zu einem Bekannten gebracht, der sich immer wieder an dem Kind verging. Nun das Urteil: Sie muss fünf Jahre in Haft. Der Bekannte neun plus Sicherheitsverwarung.

 
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