Thüringen Thüringer Gerichtsvollzieher erhalten Schutzwesten

Kommt der Gerichtsvollzieher, kann er Wertgegenstände pfänden. Allerdings darf er das Siegel nicht auf alle Dinge kleben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder