Thüringen Rund 220 000 Euro Förderung für neue Ansätze bei Ferkelkastration

Ferkel in einer Box in einer Schweinezucht. Foto: Jens Büttner/zb/dpa

Von 2021 an ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland verboten. Um das umzusetzen, müssen auch Schweinezüchter in Thüringen dazulernen. Startschwierigkeiten seien mittlerweile überwunden.

 
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Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat bislang rund 220 000 Euro Fördermittel für die frühzeitige Umstellung auf Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration ausgezahlt. Schweinezüchter und andere landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkeln hätten bislang etwa 20 Anträge gestellt, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Förderrichtlinie läuft Ende des Jahres aus.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung: Mit Beginn des nächsten Jahres ist es in Deutschland verboten, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Bislang ist es erlaubt, Babyschweinen, die noch keine acht Tage alt sind, die Hoden abzunehmen. Männlicher Schweinenachwuchs wird in der Regel kastriert, weil das Fleisch sonst einen unangenehmen Geruch entwickeln kann und dann als schwierig zu verkaufen gilt.

Thüringer Betriebe, die vor Januar Alternativen zum herkömmlichen Verfahren nutzen, können dafür je nach Methode pauschale Zuschüsse über das Landwirtschaftsministerium erhalten. Mit deutlichem Abstand seien am häufigsten Zuschüsse für eine gasförmige Vollnarkose mit dem Mittel Isofluran beantragt worden.

Um diese Methode anwenden zu dürfen, ist allerdings ein sogenannter Sachkundenachweis nötig. Bislang hätten die Prüfung dafür im Freistaat etwas mehr als 50 Schüler bestanden, hieß es beim Thüringer Bauernverband. Allerdings legten längst nicht alle Mitarbeiter von hiesigen Betrieben die Prüfung auch in Thüringen ab. Zudem sei der schriftliche Teil der Prüfung angepasst worden, nachdem fast kein Teilnehmer einen ersten Durchlauf bestanden hatte.

Zur Prüfung gehören etwa ein Theoriekurs und eine Praxisphase, wie Martina Blücher sagte, die beim Verein Landvolkbildung die Weiterbildungen organisiert. Die Teilnehmer werden etwa im Umgang mit einem speziellen Gerät geschult, über das den Ferkeln das Gas zugeführt werde. Das führt dazu, dass die Tiere für kurze Zeit bewusstlos werden. Während dieser Spanne werden dann die Hoden mit einer speziellen Zange entfernt.

Auch andere Alternativmethoden sind von Januar an zulässig. Dazu gehört etwa die sogenannte Immunokastration, wie Blücher sagte. Dabei werde den Ferkeln ein Mittel gespritzt, das verhindern soll, dass sich überhaupt ein unangenehmer Ebergeruch im Fleisch entwickeln kann. Ein anderer Weg sei, auch männliche Tiere aufzuziehen und zu mästen, ohne ihnen überhaupt die Hoden zu entfernen. Dabei müsste aber in Kauf genommen werden, dass manches Fleisch den für einige Menschen unangenehmen Ebergeruch entwickle. Experten sehen in allen Methoden Vor- und Nachteile.

Das Landwirtschaftsministerium geht bislang davon aus, dass auch mit dem neuen Gesetz rund 85 Prozent der jährlich etwa eine Million in Thüringen geborenen männlichen Ferkel kastriert werden. Nur ein sehr kleiner Teil der Mäster habe bisher signalisiert, die Impfung gegen Ebergeruch anwenden zu wollen, hieß es. Ein Grund, weshalb die Ebermast schwierig ist, sei die Tatsache, dass es in Thüringen nur einen Betrieb gebe, in dem die Tiere geschlachtet werden können.

Insgesamt gab es laut Landesamt für Statistik zum Stichtag 3. Mai 2020 etwa 665 800 Schweine in Thüringens Ställen. 300 300 davon waren Ferkel. Von insgesamt 192 schweinehaltenden Betrieben im Freistaat beschäftigen sich Ministeriumsangaben nach 85 Betriebe mit der Ferkelerzeugung. dpa

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