Thüringen Richter: Landratsamt argumentiert in Sachen Neonazi-Konzert schlecht

Ein hölzerner Hammer liegt auf dem Tisch eines Gerichts (Symbolfoto). Foto: dpa

Weimar/Themar - Im Rechtsstreit um das Neonazi-Festival in Themar sind eklatante Mängel in der Beschwerde des Landratsamtes der Grund für deren Zurückweisung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG). Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Begründung des Gerichts in Weimar hervor.

 
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