In deutschen Parlamenten herrscht ein deutlicher Männer-Überschuss. In vielen Landtagen liegt der Frauenanteil nur bei etwa einem Drittel oder darunter. Spitzenreiter ist Hamburg mit 44,7 Prozent, Schlusslicht Sachsen-Anhalt mit 21,8 Prozent.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt verwies auf das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2, Satz 2. Dort heißt es wörtlich: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Göring-Eckardt sagte in den ARD-"Tagesthemen", es sei mit dem Weimarer Urteil "längst nicht vorbei". Die Grünen würden "auch für den Bund dafür kämpfen, dass es ein solches Gesetz gibt, dass die Gleichberechtigung im Parlament auch gewährleistet". Sie fordern nun eine überparteiliche Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeiten soll.
Allerdings zeigte sich die SPD bei dem Vorschlag skeptisch. "Eine Kommission macht nur Sinn, wenn im Bundestag klar ist, es geht mindestens um quotierte Listen", sagte Fraktionsvize Katja Mast in Berlin. "Dazu können sich bis heute aber weder CDU und CSU, noch die FDP durchringen." Zugleich betonte sie: "Das Ziel der SPD ist klar - echte Parität in allen Parlamenten. Die unzureichende Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten hat strukturelle Gründe. Hier haben wir kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsproblem."
Susanne Hennig-Wellsow erklärte ferner, sie wolle prüfen, ob die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden könne.
Die Düsseldorfer Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger glaubt jedoch nicht an einen Gang nach Karlsruhe - und hält ihn für ausgeschlossen. "Mir ist völlig schleierhaft, wie das funktionieren soll", sagte Schönberger. dpa