Denn dieser sei nach der vorläufigen Beweiswürdigung nicht darstellbar: Das Gericht hatte am Montag die Beweisaufnahme in dem Prozess geschlossen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft deutlich protestiert, denn die betroffene Frau konnte als Hauptbelastungszeugin noch nicht vor Gericht aussagen. Noch seien nicht alle Mittel ausgeschöpft, um die Frau, eine gebürtige Polin, zu finden. «Wir sind der Ansicht, dass sich das Gericht einer weiteren Sachaufklärung verschließt», hieß es im Plädoyer.
Die Frau ist Nebenklägerin und als Zeugin in dem Prozess geladen. Sie konnte aber noch nicht ausfindig gemacht werden. Auch ein Zielfahnder des Landeskriminalamts konnte bisher den aktuellen Aufenthaltsort der Frau nicht ermitteln. Wohl aber fand der Ermittler heraus, dass gegen die Frau und ihren damaligen Partner in Polen nationale Haftbefehle vorliegen. Zudem gebe es Hinweise, dass sie sich auch dieses Jahr in Deutschland aufgehalten habe, hieß es vor Gericht.
Eigentlich wirft die Staatsanwaltschaft den heute 23 und 28 Jahre alten suspendierten Polizisten vor, die Frau im September vergangenen Jahres bei einem Diensteinsatz in ihrer Wohnung in Marlishausen (Ilm-Kreis) vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten sagten dagegen aus, mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
Am Montag wuerden noch weitere Plädoyers erwartet, ein Urteil könnte am 13. Juli fallen. dpa