Thüringen Nur wenig Bedarf für besonderen Zeugenschutz
Redaktion 13.06.2016 - 00:00 Uhr
Aus Angst muss kein Zeuge einem Gerichtsprozess fernbleiben. Das glaubt jedenfalls die Thüringer Justiz. Sie hat Vorkehrungen getroffen, damit etwa Opfer von Sexualstraftaten im Gerichtsflur nicht unverhofft ihrem mutmaßlichen Peiniger begegnen.
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