Thüringen Nachzahlung für verbeamtete Lehrer in Zwangsteilzeit
Redaktion 03.03.2009 - 12:11 Uhr
Erfurt - Verbeamtete Lehrer, die in den vergangenen Jahren in Thüringen gegen ihren Willen Teilzeit arbeiten mussten, haben Anspruch auf eine Nachzahlung. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar nach Angaben vom Dienstag entschieden.
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