Thüringen Masern-Impfpflicht ab 1. März: Das gilt es zu beachten

Masern gelten als Kinderkrankheit - sie sind aber alles andere als harmlos. Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn

Ab dem 1. März gilt auch in Thüringen eine Impfpflicht gegen Masern. Nicht nur Kinder, auch einige Erwachsenengruppen müssen nachweisen, dass sie immun gegen die Krankheit sind.

 
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