Thüringen Klage gegen das Geschäft mit dem Hass

Unter Polizeischutz: Rechtsrock-Konzert in Themar 2017. Foto: Bastian Frank

Es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, ab wann eine Kundgebung so viel mit Kommerz zu tun hat, dass sie nicht mehr den Schutz des Grundgesetzes genießt. Eine Klage gegen die Stadt Gera könnte die nun vielleicht erzwingen.

 
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