Thüringen Kein Untergang des Abendlandes in Sachsen-Anhalt

Harald Schliemann: „Die Funktionsfähigkeit der Parlamente zu sichern, ist Sinn dieser Klausel.“ Foto:  

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt heute erneut zur Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. Der Blick der höchsten Richter geht dabei über den Freistaat hinaus gen Norden.

 
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