Zu den Kommunen, die entsprechende Verordnungen erlassen haben, gehören nach Angaben des Sozialministeriums neben Erfurt unter anderem Weimar und Gera sowie die Landkreise Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha und Nordhausen, für zumindest Teile ihres Gebietes.
«Insgesamt ist festzustellen, dass die Katzenschutzverordnungen und damit die Kastration von Freigängerkatzen einen wichtigen Baustein bei der Verhinderung von Schmerzen, Leiden und Schäden von Katzen darstellen, da eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen minimiert wird», heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Als konkretes Beispiel verweist das Ministerium auf Erfahrungen aus Erfurt, wo sich die Zahl der kranken Tiere, die an Futterstellen eingefangen wurden, in den vergangenen Jahren deutlich reduziert habe. Vor Inkrafttreten der Erfurter Verordnung sei nicht einmal jede zweite der eingefangenen, freilebenden Katzen durch den behandelnden Tierarzt als klinisch gesund beurteilt worden. Inzwischen seien mehr als zwei Drittel der dort gefangenen Katzen gesund.
Um Tierschutzvereine dabei zu unterstützen, freilaufende Katzen einzufangen und zu kastrieren, stellt das Land für sie Fördergeld bereit. Im laufenden Jahr sind dafür nach Ministeriumsangaben 150 000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt worden.
Für sinnvoller als eine rein lokale Kastrationspflicht hält der Deutsche Tierschutzbund dagegen eine bundeseinheitliche Regelung und fordert daher die Einführung einer Tierschutz-Katzenverordnung als Teil einer umfassenden Gesetzgebung zum Schutz von Heimtieren.