Das Verwaltungsgericht Weimar hatte schon bei der mündlichen Verhandlung im vorigen September dem Vater keine großen Hoffnungen gemacht. Richter Volker Heisel verlangte allerdings, dass das Bildungsministerium seine Berechnungen vorlegt. Danach fiel das Urteil eindeutig aus.
"Die Gebührenfestsetzung ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden", heißt es darin. Bei den Kosten der Unterbringung bestehe eine "Unterdeckung" von 500 Euro. Um diesen Wert sei die Elterngebühr angehoben worden. Auch die Erhöhung bei der Verpflegung um 270 Euro ist demnach rechtens. Bei drei Mahlzeiten am Tag und 20 Schultagen im Monat betrage die Erhöhung pro Mahlzeit ungefähr 40 Cent. In Anbetracht der seit 2006 nicht erhöhten Gebühr und den seitdem erfolgten Kostensteigerungen "kann sicherlich nicht davon ausgegangen werden, dass hier ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gebühr besteht", heißt es im Urteil.
Immerhin haben die Eltern durch ihre Proteste - so wurde eine Petition von rund 7000 Menschen unterstützt - doch etwas erreicht. Anders als geplant hob das Thüringer Bildungsministerium die Internatsgebühren ab dem Schuljahr 2016/17 nicht schlagartig an, sondern streckt sie über drei Jahre. Überdies gibt es Ermäßigungen bei den Gebühren, wenn das Nettoeinkommen der Eltern unter 35 000 Euro pro Jahr liegt. Rund 1000 Schüler leben im Gymnasium-Internat.