Weimar Internatsgebühren: Ein Vater kämpfte - und verlor

Eike Kellermann
Ein hölzerner Hammer liegt auf dem Tisch eines Gerichts (Symbolfoto). Foto: dpa

Die deutliche Erhöhung der Internatsgebühren an den Thüringer Spezial- gymnasien ist vom Verwaltungsgericht Weimar für rechtens erklärt worden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weimar - Thomas Voigt, dessen zwei Töchter das Sprachgymnasium in Schnepfenthal besuchen, ist sehr enttäuscht. Seine Klage gegen die deutliche Erhöhung der Internatsgebühren hat das Verwaltungsgericht Weimar abgeschmettert. Zudem muss er die Kosten dieses Rechtsstreits mit dem Bildungsministerium tragen.

Der Vater wollte es nicht hinnehmen, dass die Internatsgebühren an den fünf Thüringer Spezialgymnasien um 770 Euro pro Jahr steigen. 500 Euro mehr sind es für die Unterbringung, 270 Euro für die Verpflegung. Das Bildungsministerium begründete das damit, dass die Gebühren für die Unterkunft seit 2008 nicht gestiegen seien, fürs Essen sogar schon seit 2006.

Zusätzliche Kosten

Die Erhöhung um 30 Prozent traf die Eltern trotzdem hart. Sie haben ohnehin schon höhere Ausgaben für die Schulbildung ihrer Kinder, zum Beispiel am Sportgymnasium in Oberhof. Hier müssen Eltern etwa die Sportausrüstung bezahlen und Reisen zu Wettkämpfen.

Bei den Töchtern von Thomas Voigt sind es Sprachreisen. Die ältere Tochter in Klasse 9 fährt allein in diesem Schuljahr nach Japan, Russland und Spanien. Die jüngere Tochter, die in die 7. Klasse geht, reist nach Großbritannien.

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte schon bei der mündlichen Verhandlung im vorigen September dem Vater keine großen Hoffnungen gemacht. Richter Volker Heisel verlangte allerdings, dass das Bildungsministerium seine Berechnungen vorlegt. Danach fiel das Urteil eindeutig aus.

"Die Gebührenfestsetzung ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden", heißt es darin. Bei den Kosten der Unterbringung bestehe eine "Unterdeckung" von 500 Euro. Um diesen Wert sei die Elterngebühr angehoben worden. Auch die Erhöhung bei der Verpflegung um 270 Euro ist demnach rechtens. Bei drei Mahlzeiten am Tag und 20 Schultagen im Monat betrage die Erhöhung pro Mahlzeit ungefähr 40 Cent. In Anbetracht der seit 2006 nicht erhöhten Gebühr und den seitdem erfolgten Kostensteigerungen "kann sicherlich nicht davon ausgegangen werden, dass hier ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gebühr besteht", heißt es im Urteil.

Immerhin haben die Eltern durch ihre Proteste - so wurde eine Petition von rund 7000 Menschen unterstützt - doch etwas erreicht. Anders als geplant hob das Thüringer Bildungsministerium die Internatsgebühren ab dem Schuljahr 2016/17 nicht schlagartig an, sondern streckt sie über drei Jahre. Überdies gibt es Ermäßigungen bei den Gebühren, wenn das Nettoeinkommen der Eltern unter 35 000 Euro pro Jahr liegt. Rund 1000 Schüler leben im Gymnasium-Internat.

Bilder