Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es mit Blick auf die Herbstferien keine Vorschriften, die ihnen das Reisen in Corona-Risikogebiete untersagen. Das gilt trotz der Gefahr, dass sie nach einer Reise eventuell vorübergehend ihren Dienst nicht wie üblich ausüben können. Weil Lehrer, die in den Ferien privat in ein ausländisches Corona-Risikogebiet reisten, den geltenden Verordnungen zufolge nach ihrer Rückkehr in Quarantäne müssten, habe das Land für sie Möglichkeiten geschaffen, von zu Hause aus zu arbeiten, sagte ein Sprecher des Thüringer Bildungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Weitere generelle arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen hat die Einreise in ein Risikogebiet nicht.» An diesem Wochenende beginnen die Ferien.