Meiningen Haftstrafe und Psychiatrie nach Missbrauch eines Säuglings

Beschädigte Kinderpuppe. Die Kommission untersucht alle Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik und in der DDR. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol

Ein Geständnis gab es auch am vierten Verhandlungstag am Landgericht Meiningen nicht. Dennoch wurde der Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung eines schutzbefohlenen Kindes zu fünf Jahren Haft zu verurteilt.

 
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Meiningen - Ein Geständnis gab es auch am vierten Verhandlungstag am Landgericht Meiningen nicht. Der Jugendschutzkammer genügte aber die Gesamtschau der Zeugenaussagen, der Sachverständigen-Gutachten - medizinisch, wissenschaftlich, psychiatrisch -, der Indizien und Beweise, um den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung eines schutzbefohlenen Kindes zu fünf Jahren Haft zu verurteilen. Und: Es wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Weil, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag, der Mann gefährlich für die Allgemeinheit sei - und man vor allem Kinder vor ihm schützen müsse.

Der 25-Jährige aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen soll einen sechs Wochen alten Säugling, Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mehrmals verletzt, ihm einen Arm gebrochen und sich mindestens eines schwerwiegenden sexuellen Übergriffs schuldig gemacht haben.

Der Mann, sagte sein Verteidiger, werde unverzüglich Revision gegen das Urteil einlegen und alle Beschlüsse anfechten. m

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