Meiningen - Ein Geständnis gab es auch am vierten Verhandlungstag am Landgericht Meiningen nicht. Der Jugendschutzkammer genügte aber die Gesamtschau der Zeugenaussagen, der Sachverständigen-Gutachten - medizinisch, wissenschaftlich, psychiatrisch -, der Indizien und Beweise, um den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung eines schutzbefohlenen Kindes zu fünf Jahren Haft zu verurteilen. Und: Es wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Weil, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag, der Mann gefährlich für die Allgemeinheit sei - und man vor allem Kinder vor ihm schützen müsse.
Meiningen Haftstrafe und Psychiatrie nach Missbrauch eines Säuglings
Redaktion 03.07.2020 - 08:35 Uhr