Thüringen Häufeln und verteilen: Thüringens Kommunalwahlrecht

Eine Wählerin wirft ihren Wahlschein in einem Wahllokal in die Wahlurne. Foto: Bodo Schackow/Archivbild

Zu den Besonderheiten des Thüringer Kommunalwahlrechts zählt das Kumulieren und Panaschieren. Die Wähler können ihre Stimmen auf einzelne Bewerber «häufeln» (kumulieren) oder auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (panaschieren).

 
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