Thüringen Häufeln und verteilen: Thüringens Kommunalwahlrecht
Redaktion 26.05.2019 - 09:02 Uhr
Zu den Besonderheiten des Thüringer Kommunalwahlrechts zählt das Kumulieren und Panaschieren. Die Wähler können ihre Stimmen auf einzelne Bewerber «häufeln» (kumulieren) oder auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (panaschieren).
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