Thüringen Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern
Redaktion 16.05.2018 - 13:56 Uhr
Erfurt - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.
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