Thüringen Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern

Handynutzer sollten bei Flatrates genau auf Laufzeiten achten. Foto: Hauke-Christian Dittrich

Erfurt - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.

 
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