Weimar - Es sprächen gewichtige Aspekte für eine Rechtmäßigkeit dieser bis zum 15. Juli befristeten Regelungen, entschied der 3. Senat laut Mitteilung in einem Eilverfahren. Trotz des deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen sei weiter davon auszugehen, dass Covid-19 nach wie vor eine weltweit verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit sei, die die Gesundheitsbehörden zum Handeln auch gegen nicht erkrankte Dritte verpflichte.
Weimar Gericht bestätigt Regeln zu Abstands- und Maskenpflicht
dpa 04.07.2020 - 13:06 Uhr