Weimar Gericht bestätigt Regeln zu Abstands- und Maskenpflicht

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die aktuellen Corona-Regeln zu Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr bestätigt.

 
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Weimar - Es sprächen gewichtige Aspekte für eine Rechtmäßigkeit dieser bis zum 15. Juli befristeten Regelungen, entschied der 3. Senat laut Mitteilung in einem Eilverfahren. Trotz des deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen sei weiter davon auszugehen, dass Covid-19 nach wie vor eine weltweit verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit sei, die die Gesundheitsbehörden zum Handeln auch gegen nicht erkrankte Dritte verpflichte.

Damit wiesen die Richter den Antrag eines Mannes aus Sachsen-Anhalt ab. Er pendle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit nach Thüringen und nutze hier gastronomische und kulturelle Angebote, hieß es. Er wollte per einstweiliger Anordnung die Thüringer Regeln zu Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in der Corona-Verordnung außer Vollzug stellen lassen. Dem folgten die Richter nicht. dpa

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