Die Genehmigung zum Abschuss des eigentlich streng geschützten Tiers bleibe weiter ausgesetzt, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar am Donnerstag mit. Damit bestätigte das Gericht einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera.

Dort hatte der Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt, mit der das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die vom Umweltministerium beantragte Tötung der Wölfin erlaubte. Das Ministerium wiederum möchte die Wölfin schießen lassen, da sie nachweislich immer wieder auch hohe Herdenschutzzäune überwunden, viele Schafe gerissen und Schäfern somit wirtschaftliche Schäden beschert hat.

Da in der Hauptsache noch nicht entschieden wurde, hatte der Nabu zudem erfolgreich einen Eilantrag gestellt, damit die Wölfin nicht vorher schon geschossen werden kann. Dagegen ging das TLUBN vor, hatte nun aber das Nachsehen.

«Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig», hieß es in der Mitteilung des OVG. Denn die Genehmigung zum Abschuss berücksichtige wichtige Aspekte nicht. Dazu zähle, dass das Revier auf einem besonderen Naturschutzgebiet liege, für das die Erhaltung der Art Wolf als besonderes Ziel festgelegt worden sei. Bevor weitere juristische Auseinandersetzungen in der Sache geklärt werden, solle das Landesamt nun prüfen, ob der Abschuss der Wölfin dieses Ziel gefährdet. dpa