Thüringen Eine Mauer, wo für viele nur eine Kreisgrenze ist
Von Linda Hellmann 13.08.2010 - 08:56 Uhr
Zella-Mehlis/Suhl - Flüchtlinge in Thüringen dürfen Landkreisgrenzen nur mit Erlaubnis übertreten. Für sie gilt nämlich die Residenzpflicht. Sie dürfen die Landkreise, in denen sie untergebracht sind, nicht verlassen. Eine Regelung, die manchmal absurd wirkt.
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