Thüringen Eine Mauer, wo für viele nur eine Kreisgrenze ist

Von Linda Hellmann

Zella-Mehlis/Suhl - Flüchtlinge in Thüringen dürfen Landkreisgrenzen nur mit Erlaubnis übertreten. Für sie gilt nämlich die Residenzpflicht. Sie dürfen die Landkreise, in denen sie untergebracht sind, nicht verlassen. Eine Regelung, die manchmal absurd wirkt.

 
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