Eine mögliche Verbindung des AfD-Abgeordneten Dieter Laudenbach zur DDR-Staatssicherheit sorgt für Debatten im Thüringer Landtag. Laudenbach soll nach einem Bericht von MDR Thüringen von der Stasi Ende der 1980er Jahre als Spitzel registriert worden sein. Seine Akte, die dem MDR vorliege, enthält dem Sender zufolge jedoch weder eine in diesen Fällen übliche Verpflichtungserklärung noch Spitzel-Berichte. Laudenbach, der nach eigenen Angaben von 1972 bis 1989 im Interhotel Gera auch in Führungspositionen gearbeitet hat, wollte sich am Dienstag auf Anfrage zu dem Bericht nicht äußern. Der 62-Jährige verwies auf die Geschäftsstelle der AfD-Fraktion, die Stellung nehme.

Deren parlamentarischer Geschäftsführer Torben Braga erklärte, Laudenbach habe ihm persönlich versichert, dass er sich trotz seiner herausgehobenen Position im Interhotel Gera Ende der 1980er Jahre dem Druck, der SED beizutreten, widersetzt und «nie wissentlich für die DDR-Staatssicherheit» gearbeitet habe. Braga sprach von einem traurigen Beispiel «für Täter-Opfer-Umkehr im Umgang mit DDR-Biografien».

Dem MDR sagte Laudenbach nach Angaben des Senders, es sei möglich, dass er als Führungskraft eines Interhotels «nach allen Regeln der Spitzelkunst abgeschöpft wurde». Auch der Deckname «Klaus», der laut MDR in den Akten stehe, sei ihm nicht bekannt. Jedem Hotelmitarbeiter sei klar gewesen, dass die Stasi in dem Interhotel allgegenwärtig war, sagte der Abgeordnete dem MDR.

Der Landtag berät derzeit zwei Gesetzentwürfe der rot-rot-grünen Regierungskoalition sowie der oppositionellen CDU, die die weitere Überprüfung der Thüringer Landtagsabgeordneten auf eine mögliche frühere Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit regeln.

Der Fall Laudenbach zeige, wie wichtig Aufarbeitung auch 30 Jahre nach der friedlichen Revolution sei, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich. Wenn es der AfD ernst mit Aufarbeitung und ihren bisherigen Äußerungen zum Umgang mit Stasi-Spitzeln sei, müsse sie Laudenbach aus der Fraktion und der Partei ausschließen.

Ähnlich äußerte sich der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung. Auch drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung seien noch längst nicht alle Stasi-Spitzel enttarnt. «Wir dürfen daher bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur keinen Schlussstrich ziehen.» Er sei auch angesichts dieses Falls zuversichtlich, dass es zu einer Fortführung der Abgeordnetenüberprüfung kommen werde, so Hartung.

Der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner erklärte, es sei spannend zu beobachten, «wie gründlich die AfD vor der eigenen Haustür kehrt». Die Stasi-Überprüfung müsste - wie von seiner Fraktion vorgeschlagen - langfristig im Abgeordnetengesetz festgeschrieben und erweitert werden. Im Landtag müsste die AfD nun Farbe bekennen, wie ernst sie es mit der Aufarbeitung auch mit Blick auf die eigenen Mitglieder meine.

Für eine Fortsetzung der Stasi-Überprüfung der Abgeordneten hatten sich im Juni alle sechs Landtagsfraktionen ausgesprochen. Die Überprüfung wird seit Anfang der 1990er Jahre praktiziert - die bisherige Regelung lief jetzt aus und soll ersetzt werden. Die CDU will die Stasi-Überprüfung dauerhaft regeln, den Koalitionsfraktionen Linke, SPD und Grüne geht es um eine Verlängerung der Überprüfung bis zum Jahr 2030 oder 2035. dpa