Erfurt Datenschützer: Gästelisten nur diskret erlaubt

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Gaststätten und Veranstalter dürfen die Namen und Besuchsdaten ihrer Gäste nur so erfassen, dass die Daten nicht für andere sichtbar sind.

 
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Erfurt - Gaststätten und Veranstalter dürfen die Namen und Besuchsdaten ihrer Gäste nur so erfassen, dass die Daten nicht für andere sichtbar sind. So jedenfalls legt der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse die Erfassungspflicht aus, die Teil der seit 13. Juni geltenden Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums ist. "Die Verarbeitung der erhobenen Gästedaten muss so erfolgen, dass Dritte keinen Einblick in die bereits erfassten Daten anderer Gäste haben", heißt es in einer Mitteilung Hasses vom Donnerstag. Wirte sollten daher einzelne Meldeblätter für jeden Gast führen und keine gesammelten Listen. Tabellen, in die sich die Leute nacheinander eintragen, "wären ein Verstoß gegen den Datenschutz", sagte Hasse.

Hasse wies zudem auf die Pflicht der Wirte hin, diese Datenblätter sicher aufzubewahren und nach vier Wochen zu vernichten. Keineswegs dürften die Blätter einfach hinter der Theke aufbewahrt werden, auch nicht kurzzeitig. Vor dem Einwurf in die Mülltonne müssten die Blätter außerdem so zerrissen oder geschreddert werden, dass die Teile nicht mehr lesbar oder zusammensetzbar sind. Die Datenerfassung ist eine der Voraussetzungen, damit Gaststätten wieder öffnen dürfen. er

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