In mehreren Thüringer Einrichtungen mit vielen Menschen haben Corona-Infektionen für Einschränkungen gesorgt. Nach der Corona-Infektion einer Mitarbeiterin in einem Jenaer Pflegeheim wurden am Freitag Bewohner und Pfleger auf das Virus getestet. Insgesamt gehe es um 90 Bewohner und 50 Pflegekräfte, sagte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage. Das Heim sei für Besucher abgeriegelt.

Aktiv werden musste das Gesundheitsamt auch in einem Friseursalon. Dort sei eine Mitarbeiterin positiv auf das Virus Sars-CoV-2 getestet worden. Nun laufe die Kontaktnachverfolgung bei Kollegen und Kunden.

In der Jugendstrafanstalt Arnstadt wurde ein Bediensteter positiv auf das Corona-Virus getestet. Für zwei weitere Bedienstete sei Quarantäne angeordnet worden, teilte das Justizministerium mit. Zudem kommen fünf weitere Beschäftigte als Kontaktpersonen in Betracht. Sie wurden vom Dienst freigestellt und sollen nun getestet werden.

Auch Gefangene, die Kontakt mit den Bediensteten gehabt haben könnten, werden getestet. Laut Ministerium wurden wegen des Corona-Falls erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Unter anderem seien Qualifizierungsmaßnahmen ausgesetzt. Die Anstalt wurde mit Schutzausrüstung versorgt.

Nach mehreren an Schulen entdeckten Infektionen bleibt der Betrieb von landesweit vier Schulen eingeschränkt. Zuletzt musste eine Grundschule in Plaue (Ilm-Kreis) ihren Betrieb einschränkten, weil sich ein Kind mit dem Virus infiziert hatte. Nach Angaben des Landratsamtes vom Freitag waren die Testergebnisse aller Kontaktpersonen negativ. Am Mittwoch sollen die Betroffenen aber erneut getestet werden. Die betroffene Klasse sowie alle Kontaktpersonen seien weiterhin in Quarantäne.

Im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch in einem Kindergarten in Arnstadt wurden zwei neue Infektionen bekannt. Es handele sich dabei Kontaktpersonen einer an Covid-19 erkrankten Erzieherin. Die Betroffenen stehen bereits seit dem 4. September unter Quarantäne, ein erster Test sei bei ihnen zunächst negativ ausgefallen. Der Kindergarten ist bereits geschlossen und soll noch bis mindestens einschließlich 16. September geschlossen bleiben. Für Montag sind weitere Corona-Tests geplant.

Unterdessen scheiterten zwei Eisenacher Schüler mit einem Eilantrag gegen eine Maskenpflicht in den Gängen und Fluren ihrer Schule vor dem Verwaltungsgericht in Meinigen. Die beiden Gymnasiasten wollten erreichen, dass sie sich nicht an die im Hygieneplan ihrer Schule vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten müssen. Die Richter wiesen den Widerspruch am Donnerstag zurück, wie das Verwaltungsgericht Meinigen. Demnach fehle das notwendige Rechtsschutzbedürfnis.

Denn wenn die Schüler mit ihrem Eilantrag Erfolg gehabt hätten, hätten sie aufgrund anderer Anti-Corona-Maßnahmen weiterhin Masken tragen müssen. Diese Verpflichtung ergebe sich auf der entsprechenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Bildungsministeriums, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Dort ist unter anderem geregelt, dass in Schulgebäuden immer dann Masken getragen werden sollen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann - insbesondere beim Raumwechsel in den Pausen. Eine Maskenpflicht im Unterricht gibt es dagegen nicht. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Zahlen vom Freitag wurden in Thüringen binnen eines Tages 23 Neuinfektionen erfasst. Bislang sind 188 mit dem Corona-Virus infizierte Menschen gestorben. dpa