Thüringen Corona an Schulen: Schüler in Quarantäne, Eltern nicht

Ein Schultag geht zu Ende. Doch bisher blieben die Schulen in der zweiten Corona-Welle offen. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa

Wenn sich am Nachmittag die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer weiteren Videokonferenz treffen, wird es auch um die Infektionssicherheit in Schulen gehen. Die Länder dringen dabei auf eine einheitliche Kontrollstrategie – und umstrittene Quarantäneregeln.

 
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Erfurt/Berlin - Nach dem Willen der Bundesländer soll in den Schulen in Deutschland in den nächsten Wochen eine bundesweit möglichst einheitliche Test- und Quarantäne-Strategie gelten. Dabei gehe es vor allem um „Klarheit und Einfachheit von Entscheidungs- und Handlungskriterien“, wie es in dem Beschlussentwurf der Länder für eine für den Mittwochnachmittag geplante Bund-Länder-Videokonferenz heißt, der unserer Zeitung vorliegt. Allerdings darf man nach den Ausführungen dort erwarten, dass es deutliche Kritik an dieser Strategie geben wird.

Grund dafür sind vor allem die von den Ländern vorgesehenen Quarantäne-Regeln für den Fall, dass in einer Klasse ein Schüler positiv auf das Corona-Virus getestet wird. Nach dem Vorstoß aus dem Papier soll dann nämlich zwar sofort die komplette Klasse des positiv getesteten Schülers und Quarantäne gestellt werden; und das für zunächst fünf Tage. Die Eltern der unter Quarantäne stehenden Schüler sowie deren „andere Haushaltsmitglieder“ – also etwa Geschwister – allerdings sollen sich weiter frei bewegen dürfen. „Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft“, heißt es in dem Papier. Lehrer wiederum sollen gar nicht in diese Isolationsregelungen einbezogen werden.

Dem Vorschlag nach soll die Quarantäne für die Schüler zunächst für fünf Tage angeordnet werden. Nach Ablauf dieser Zeit soll per Schnelltest geklärt werden, welche der isolierten Schüler sich auch mit dem Corona-Virus angesteckt haben – oder auch nicht. Wer dabei negativ getestet wird, soll anschließend wieder in die Schule gehen dürfen.

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wollen sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer weiteren Videokonferenz treffen, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten. Bereits am Montag und Dienstag war bekannt geworden, dass dabei unter anderem die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen verschärft und dann über Weihnachten und den Jahreswechsel wieder kurzzeitig gelockert werden sollen.

Die von den Ländern in dem Beschlussempfehlung vorgeschlagene Quarantäne-Regelung für Schulen wird in einigen Teilen Deutschlands bereits so praktiziert – und hat in der Vergangenheit immer wieder Kritik zum Beispiel unter Eltern hervorgerufen. Gerade bei jüngeren Schülern sei es völlig lebensfern anzunehmen, sie könnten zu Hause so selbstständig für sich sorgen, dass sie keinen engen Kontakt zu anderen Familienmitgliedern brauchten, hieß es in diesem Zusammenhang. Sollte ein solches Kind sich bei einem Mitschüler mit dem Coronavirus infiziert haben, würden sich mit einer großen Wahrscheinlichkeit auch die Eltern und eventuell vorhandene Geschwister infizieren. Damit würden dann zum Beispiel Arbeitskollegen der Eltern gefährdet.

Befürworter der vorgeschlagene Quarantäne-Regelung dagegen verweisen darauf, dass ein anderes als das skizzierte Vorgehen dafür führe, dass eine einzelne Corona-Infektion in einer Schulklasse für Dutzende Menschen die Quarantäne bedeuten müsse. Das sei nicht verhältnismäßig.

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