Berlin Corona-Beschränkungen: Was ab Montag noch möglich ist - und was nicht

Thorsten Knuf
Die Polizei ermittelt gegen einen Mann aus Zwönitz, der Sachsens Regierungschef und die Kanzlerin wegen der Corona-Politik bedroht haben soll. Foto: Kay Nietfeld/dpa-Pool/dpa

Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr kam das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend zum Erliegen. Jetzt hat die zweite Welle das Land erfasst. Die Politik stemmt sich mit drastischen Maßnahmen dagegen.

 
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Berlin - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Regierungschefs verständigten sich am Mittwoch in einer Videokonferenz auf eine Art "Lockdown light" für die gesamte Bundesrepublik. Er soll am kommenden Montag beginnen und bis Ende November gelten. Ziel ist es, bis Weihnachten das Infektionsgeschehen wieder weitgehend in den Griff zu bekommen, sodass Familien und Freunde gemeinsam das Fest feiern können. Ganz so drastisch wie im Frühjahr sollen die Einschränkungen jetzt nicht ausfallen, vor allem bleiben Schulen und Kitas geöffnet. Dennoch stehen den Bürgern harte Wochen bevor. Ein Überblick.

Kontakte verringern: Bund und Länder fordern die Bürger auf, Abstand zu halten und die Kontakte zu Angehörigen außerhalb des eigenen Hausstandes wieder "auf ein absolut nötiges Minimum" zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist fortan nur mit den Angehörigen des eigenen sowie denen eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet. Das bedeutet, dass sich etwa zwei Familien zum gemeinsamen Spaziergang treffen können. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen sanktioniert werden. Mit verstärkten Kontrollen wollen Bund und Länder auch gegen Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen vorgehen.

Schulen und Kindergärten: Diese Bildungseinrichtungen bleiben offen. Das ist auch eine Voraussetzung dafür, dass die Eltern weiter ihrer Arbeit nachgehen können. Die Länder sollen über die erforderlichen Schutzmaßnahmen entscheiden.

Gastronomie und Freizeit: Hier sind die größten Einschränkungen zu erwarten. Gastronomiebetriebe aller Art - auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und dergleichen - werden geschlossen. Ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung sowie die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Auch Einrichtungen der Freizeitgestaltung müssen ihre Türen vorübergehend wieder zusperren. Dazu zählen Theater, Opern-, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen sowie Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen wie draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Auch Bordelle werden geschlossen. Die Politik fährt überdies den Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen wie privaten Sportanlagen sowie in Schwimm- und Spaßbädern herunter. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand bleibt möglich. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen ebenfalls schließen. Generell werden auch alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, abgesagt. Profisport soll nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.

Körpernahe Dienstleistungen: Anders als im Frühjahr bleiben die Friseursalons geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben möglich. Schließen müssen aber Betriebe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.

Reisen: Bund und Länder fordern die Bürger auf, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das soll auch im Inland für touristische Ausflüge gelten. Hotels und Pensionen können geöffnet bleiben, dürfen aber keine Touristen mehr beherbergen.

Handel: Betriebe des Einzel- und Großhandels sollen grundsätzlich geöffnet bleiben. Die Betreiber müssen aber sicherstellen, dass Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche soll sich nicht mehr als ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Hilfen für die Wirtschaft: Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die von den temporären Schließungen betroffen sind, sollen einen Großteil ihres Umsatzausfalls erstattet bekommen. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erhalten.

Bei größeren Betrieben soll der Satz gemäß der beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Für die neuen Hilfen stehen bis zu 10 Milliarden Euro bereit. Bereits bestehende Hilfsprogramme werden verlängert und die Konditionen verbessert.

Arbeit und Betrieb: Kanzlerin und Ministerpräsidenten wollen, dass Betriebe in Industrie, Handwerk und Mittelstand weiterarbeiten, wo das möglich ist. Jedes Unternehmen soll ein Hygienekonzept umsetzen und nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden. "Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen", heißt es in dem Bund-Länder-Papier.

Besonders gefährdete Gruppen: Alte, Kranke, Pflegebedürftige und Behinderte sollen besonders vor dem Coronavirus geschützt werden, ohne sozial isoliert zu werden. Bund und Länder erinnern daran, dass der Staat neuerdings die Kosten für Corona-Schnelltests in einschlägigen Einrichtungen übernimmt.

Patienten, Bewohner, Personal und Angehörige sollen regelmäßigen Tests unterzogen werden. Die Schnelltests sollen zügig und vorrangig in diesen Bereichen eingesetzt werden.

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