Auch Bordelle werden geschlossen. Die Politik fährt überdies den Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen wie privaten Sportanlagen sowie in Schwimm- und Spaßbädern herunter. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand bleibt möglich. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen ebenfalls schließen. Generell werden auch alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, abgesagt. Profisport soll nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.
Körpernahe Dienstleistungen: Anders als im Frühjahr bleiben die Friseursalons geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben möglich. Schließen müssen aber Betriebe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.
Reisen: Bund und Länder fordern die Bürger auf, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das soll auch im Inland für touristische Ausflüge gelten. Hotels und Pensionen können geöffnet bleiben, dürfen aber keine Touristen mehr beherbergen.
Handel: Betriebe des Einzel- und Großhandels sollen grundsätzlich geöffnet bleiben. Die Betreiber müssen aber sicherstellen, dass Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche soll sich nicht mehr als ein Kunde im Geschäft aufhalten.
Hilfen für die Wirtschaft: Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die von den temporären Schließungen betroffen sind, sollen einen Großteil ihres Umsatzausfalls erstattet bekommen. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erhalten.
Bei größeren Betrieben soll der Satz gemäß der beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Für die neuen Hilfen stehen bis zu 10 Milliarden Euro bereit. Bereits bestehende Hilfsprogramme werden verlängert und die Konditionen verbessert.
Arbeit und Betrieb: Kanzlerin und Ministerpräsidenten wollen, dass Betriebe in Industrie, Handwerk und Mittelstand weiterarbeiten, wo das möglich ist. Jedes Unternehmen soll ein Hygienekonzept umsetzen und nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden. "Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen", heißt es in dem Bund-Länder-Papier.
Besonders gefährdete Gruppen: Alte, Kranke, Pflegebedürftige und Behinderte sollen besonders vor dem Coronavirus geschützt werden, ohne sozial isoliert zu werden. Bund und Länder erinnern daran, dass der Staat neuerdings die Kosten für Corona-Schnelltests in einschlägigen Einrichtungen übernimmt.
Patienten, Bewohner, Personal und Angehörige sollen regelmäßigen Tests unterzogen werden. Die Schnelltests sollen zügig und vorrangig in diesen Bereichen eingesetzt werden.